Kirchgeld
Eine bayerische Eigenart:
Weil die Kirchensteuer in Bayern um 1 % geringer als üblich ist (8% statt 9%), wird zusätzlich das jährliche Kirchgeld erhoben.
Vorteil: Es erreicht Gemeindeglieder, die Einkünfte haben, aber keine Kirchensteuer zahlen (wie z. B. Rentner).
Einmal im Jahr bekommen Sie von uns den sog. Kirchgeldbescheid. Sie werden um Selbsteinschätzung der Höhe des Kirchgeldes gebeten.
Faustregel: Ein Tausendstel des jährlichen Bruttoeinkommens sollte gegeben werden.
Wer keine Einkünfte hat bzw. weniger als eine Freibetrag von 7664,00 Euro / pro Jahr verdient, braucht nicht zu bezahlen und kann den Kirchgeldbescheid einfach wegwerfen.
Das Kirchgeld verbleibt in voller Höhe in der Kirchengemeinde, der Sie angehören. In diesem Jahr stand uns das Kirchgeld z.B. in vollem Umfang zur Tilgung der Belastungen aus der Renovierung der Christuskirche zur Verfügung.
Das Kirchgeld kann in voller Höhe steuerlich als Spende abgesetzt werden.
Kirchgeldbrief als .pdf - Dokument
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